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Wirtschaft

KOMMUNALE WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG

Die Grundlage der Wirtschaftsförderung

"Die Wirtschaftsförderung ist eine kommunale Aufgabe der Daseinsvorsorge für die örtliche Gemeinschaft (Gemeinden und Gemeindeverbände). Dies folgt aus Artikel 28, Absatz 2 Grundgesetz. In Paragraph 2, Absatz 2, Gemeindeaufgabengesetz wird diese Rolle der Gemeinden und Kreise ausdrücklich bestätigt, in dem als Träger des Ausbaus der wirtschaftsnahen Infrastruktur vorzugsweise Gemeinden und Gemeindeverbände genannt sind. Im Verhältnis zwischen Kreis und kreisangehörigen Gemeinden ist die übliche Aufgabe Abgrenzung zwischen Kreis und Gemeinden zu beachten".