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Beantragung der Briefwahlunterlagen
BEANTRAGUNG DER BRIEFWAHLUNTERLAGEN
Termine zum Erhalt der Wahlbenachrichtigungen
und zur Ausübung der Briefwahl
Es ist geplant, dass die Wahlberechtigten in der Verbandsgemeinde Bad Hönningen ihre Wahlbenachrichtigung (Stand jetzt) bis zum 24.01.2025 erhalten werden.
Bis zum 27.01.2025 können jedoch noch Beschwerden gegen die Entscheidungen der Wahlausschüsse über die Zulassung der Wahlvorschläge eingereicht werden. Erst nach der Entscheidung über diese Beschwerden können die Stimmzettel gedruckt und an die Kommunen verteilt werden.
Wir rechnen damit, dass wir Ende der KW 6 die Stimmzettel erhalten. Demnach werden wir die Briefwahlunterlagen erst ab Montag, 10. Februar 2025, aushändigen bzw. versenden können. Wir bitten dies bei persönlichen Abholungen zu berücksichtigen. Außerdem möchten wir bereits jetzt darauf hinweisen, dass zu diesem Zeitpunkt eine große Ansammlung von Briefwahlanträgen vorliegen wird. Wir bitten deshalb von Rückfragen zum Bearbeitungsstatus in der KW 7 Abstand zu nehmen. Falls sich bereits früher die Möglichkeit der Aushändigung und Versendung der Unterlagen ergibt, werden wir diese selbstverständlich veranlassen.
Den Antrag auf Briefwahl können Sie unabhängig von den vorgenannten Ausführungen wie gewohnt stellen.
Pressemitteilung Verbandsgemeinde Bad Hönningen