Trauben

Festzug-Genehmigung

FESTZUG-GENEHMIGUNG

Hier können Sie den entsprechenden Antrag stellen.

Diese Genehmigung ist zwingend notwendig, wenn Sie einen Festzug in der Verbandsgemeinde Bad Hönningen durchführen möchten (Festzuggenehmigung §29 StVO), z.B. Kirmesumzug.
Für die Genehmigung wird eine Verwaltungsgebühr nach Zeitaufwand, gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben.