Trauben

Antrag auf vorübergehende Gaststättengewerbe Gestattung

ANTRAG AUF VORÜBERGEHENDE GASTSTÄTTENGEWERBE GESTATTUNG

Hier können Sie online einen Antrag auf Gestattung eines Gaststättengewerbes nach § 12 Abs. 1 GastG stellen.
Bitte beachten Sie, dass Anträge mindestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn beantragt werden müssen. In dringenden Fällen melden Sie sich bitte bei dem zuständigen Sachbearbeiter.