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Antrag auf vorübergehende Gaststättengewerbe Gestattung
ANTRAG AUF VORÜBERGEHENDE GASTSTÄTTENGEWERBE GESTATTUNG
Hier können Sie online einen Antrag auf Gestattung eines Gaststättengewerbes nach § 12 Abs. 1 GastG stellen.
Bitte beachten Sie, dass Anträge mindestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn beantragt werden müssen. In dringenden Fällen melden Sie sich bitte bei dem zuständigen Sachbearbeiter.