Eheurkunde ausstellen

  • Leistungsbeschreibung

    Die Eheschließung wird im Eheregister des Standesamts eingetragen (beurkundet). Auf der Grundlage dieser Beurkundung – solange der Registereintrag noch nicht gespeichert ist, auch auf der Grundlage einer Niederschrift – stellt das Standesamt auf Antrag eine Eheurkunde aus.

    In eine Eheurkunde werden aufgenommen:

    • die Vor- und Familiennamen der Ehegatten,
    • Ort und Tag ihrer Geburt und
    • Ort und Tag der Eheschließung.

    Ist die Ehe aufgelöst, wird dies am Schluss der Eheurkunde verlautbart.

    Außerdem kann auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister ausgestellt werden.


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Die Eheurkunde stellt im Regelfall das Standesamt aus, welches das Eheregister mit dem Eheeintrag führt.

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