Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn für Sie auf Dauer eine betreuende Person bestellt worden ist, können Sie von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben, befreit werden.
    Eine bestehende Befreiung von der Ausweispflicht können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.